Wahl der Vertreterin für die kommunale Gesundheitskonferenz
20261000 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.05.2026 · Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion
▶ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20261000 sieht die Entsendung einer Vertreterin sowie einer Stellvertreterin in die kommunale Gesundheitskonferenz vor. Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion schlägt vor, diese Positionen im Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ zu besetzen. Ziel der Maßnahme ist die Vernetzung zwischen der Arbeit des Beirates und dem Themenbereich Gesundheit. Die gewählte Vertreterin soll über die Sitzungstermine der Gesundheitskonferenz an den Beirat berichten.
Die Grundlage für die Besetzung bildet die Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz, die eine entsprechende Vertretung vorsieht. Die Kommunale Gesundheitskonferenz selbst wurde bereits im Jahr 2000 durch einen Beschluss des Rates der Stadt Bochum auf Basis des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) eingerichtet, um Akteure vor Ort zusammenzuführen.
Mit der Umsetzung der Vorlage entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten. Die Entscheidung über die Entsendung der Vertreterin und der Stellvertreterin wird im Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ in der Sitzung am 5. Mai 2026 getroffen.
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