Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bochum
20260988 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 07.05.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)dagegen: 8 (Linke)dafür: 74 (SPD,CDU,AfD,Grüne,StG/V,Backs,OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Beschlussvorlage gemacht. Die Überarbeitung ist notwendig, um Korrekturen an einer vorangegangenen Fassung vorzunehmen und die Satzung an die geänderte Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen anzupassen.
Ein Grund für die Neufassung ist die Korrektur eines Fehlers in der Anlage 2 der vorherigen Fassung. In dieser waren der Ümminger See sowie der Stadtgarten Wattenscheid aufgeführt, was die bisherige bezirkliche Zuständigkeit verändert hätte. Durch die Neufassung wird die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten sichergestellt.
Darüber hinaus wird die Neufassung an die Entscheidung vom 19. März 2026 angepasst, mit der die Fragehalbestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in den Ratssitzungen gestrichen wurde. In der Anlage 3 der Hauptsatzung wurde daher klargestellt, dass bei digitalen Sitzungen Petenten ein gesicherter Zugang sowie ein Rederecht eingeräumt werden. Zudem wurden redaktionelle Anpassungen zur Verbesserung der Lesbarkeit und zur Korrektur von Verweisen vorgenommen.
Der Rat wird in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 über die Neufassung entscheiden. Um eine faktische Lücke bei den bezirklichen Zuständigkeiten zu vermeiden, wird die am 19. März beschlossene Fassung erst nach der Beschlussfassung über die neue Vorlage öffentlich bekannt gemacht.
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