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Möglich Verletzung der Neutralitätspflicht des Bezirksbürgermeisters auch gegenüber der Fraktion der AfD?

20260969 · Antwort der Verwaltung · 21.04.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II

↳ Zugehörige Anfrage Möglich Verletzung der Neutralitätspflicht des Bezirksbürgermeisters Holger Dünnebacke auch gegenüber der Fraktion der AfD? · 03.03.2026
🟢 Beschlossen 21.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 August-Bebel-Platz · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Bezirksverwaltung Bochum-Wattenscheid II hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur möglichen Verletzung der Neutralitätspflicht durch den Bezirksbürgermeister Holger Dünnebacke reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Frage, ob bei einer Informations- und Diskunktionsrunde zum Thema „August-Bebel-Platz“ am 25. Februar 2026 gezielt Vertreter der AfD-Fraktion nicht eingeladen wurden. Die Anfrage, die sich auf eine mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Wolfgang Rohmann bezog, thematisierte zudem die rechtliche Grundlage etwaiger Ausschlüsse sowie mögliche Kosten für die Steuerzahler.

Die Verwaltung teilte in der Antwort zur Vorlagennummer 20260969 mit, dass ihr keine Erkenntnisse über Informations- oder Diskussionsrunden vorliegen, zu denen der Bezirksbürgermeister in seiner offiziellen Funktion eingeladen hat. Damit entfallen auch die Fragen nach der rechtlichen Begründung für etwaige Abweichungen von der Neutralitätspflicht oder der Nennung spezifischer Teilnehmerlisten. In Bezug auf die finanzielle Seite erklärte die Verwaltung, dass für derartige Veranstaltungen keine Kosten für Gästebewirtung oder Repräsentation aus dem städtischen Budget angefallen sind.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung)
21.04.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.