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Beschlussvorlage der Verwaltung

Antrag auf Zuwendung der Werbegemeinschaft Wattenscheid zum Sommerfest WAT 609

20260951 21.04.2026 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II

🟢 Beschlossen 21.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ Zusammenfassung

Förderung aus Kulturtopf

Die Verwaltung schlägt vor, der Werbegemeinschaft Wattenscheid eine einmalige Zuwendung von 5.000 Euro für die Durchführung des Sommerfests WAT 609 zu gewähren. Die Mittel stammen aus der Produktgruppe 1122 "Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II".

Die Grundlage für die Förderung bildet ein Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid vom 10. September 2024. Damals wurde ein Kulturtopf für Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen in Höhe von 40.000 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 eingerichtet.

Höchstförderung ausgeschöpft

Die maximale Förderung liegt bei 5.000 Euro je Veranstaltung. Das Sommerfest WAT 609 ist als förderfähige Veranstaltung anerkannt, weshalb die Werbegemeinschaft den vollen Höchstbetrag erhalten kann.

Verwendungsnachweis erforderlich

Als Nachweis für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel fordert die Verwaltung einen einfachen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungs- oder Quittungskopien. Jährliche Folgekosten entstehen durch die einmalige Zuwendung nicht.

Dokumente

Ort

📍 Wattenscheid · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Wattenscheid.

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