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Beleuchtung historischer Gebäude in Bochum

20260936 · Antwort der Verwaltung · 07.05.2026 · Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung

↳ Zugehörige Anfrage Beleuchtung historischer Gebäude in Bochum · 19.03.2026
🟢 Beschlossen 07.05.2026 · Rat (6. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat in einer Anfrage zur Beleuchtung historischer und stadtbildprägender Gebäude in Bochum nach dem aktuellen Stand der Wartung, den Verantwortlichkeiten sowie den Finanzierungsmöglichkeiten gefragt. Hintergrund der Anfrage sind die Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung für ältere Leuchtmittel sowie deren geringe Energieeffizienz.

Die Verwaltung teilte mit, dass kein zentraler Ansprechpartner für die Beleuchtung besonderer Gebäude existiert. Die Zuständigkeit ist nach Eigentumsverhältnissen verteilt. Für städtische Gebäude, wie das historische Rathaus, das Schauspielhaus oder das Kunstmuseum, sind die Zentralen Dienste für die Instandsetzung zuständig. Bei Brückengebäuden liegt die Verwaltung beim Tiefbauamt, während die Stadtwerke Bochum die Betreiber der Beleuchtung sind. Für Gebäude von Tochtergesellschaften, etwa der Jahrhunderthalle, oder private Eigentümer liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Betreibern.

Hinsichtlich der technischen Herausforderungen gab die Verwaltung an, dass die Probleme bei der Beschaffung von Leuchtmitteln bekannt seien und Instandsetzungen situativ und wirtschaftlich erfolgen. Als Beispiel für eine Modernisierung wurde die Umstellung auf energieeffiziente Systeme am historischen Rathaus genannt. Bei denkmalgeschützten Objekten ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn die Beleuchtung dem Denkmal zugeordnet ist. Eine gesonderte Finanzierung für eine allgemeine Umstellung ist aufgrund der verteilten Zuständigkeiten nicht geplant.

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Beratungen

Rat (6. Sitzung)
07.05.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.