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Verbindungsweg zwischen Königsallee und Wiemelhauser Straße

20260935 · Antwort der Verwaltung · 28.04.2026 · Technischer Betrieb

↳ Zugehörige Anfrage Verbindungsweg zwischen Königsallee und Wiemelhauser Straße · 09.12.2025
🟢 Beschlossen 28.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (5. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Königsallee · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Zustand des Verbindungsweges zwischen der Königsallee und der Wiemelhauser Straße reagiert. Hintergrund waren Meldungen von Bürgern über unebene und rissige Gehwegplatten auf diesem Abschnitt, der als Verbindung für Anwohner des Wohnquartiers um den Wagnerplatz dient.

Der Technische Betrieb teilte mit, dass der Zustand des Weges bekannt sei und kleinräumige Schadstellen durch Absenkungen im Bereich der Straßenabläufe aufweise. Da die vorhandenen Brüche der Gehwegplatten ohne Aufkantung keine unmittelbare Unfallgefahr darstellen, sollen die Schadstellen kurzfristig behoben werden. Eine Reparatur durch einen Unternehmer ist innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen aus laufenden Unterhaltungsmitteln vorgesehen. Für eine umfassendere Sanierung des Weges wird die Aufnahme in die Planung für das Jahr 2027 angestrebt.

Hinsichtlich der Finanzierung von Wegesanierungen in Park- und Grünanlagen erklärte die Verwaltung, dass hierfür in der Vergangenheit Mittel der Bezirksvertretung Bochum-Süd nach vorheriger Priorisierung genutzt wurden, da im Fachamt keine entsprechenden Haushaltspositionen zur Verfügung stehen. Für die Unterhaltung von Friedhofswegen sowie den Ausbau von Gräberfeldern stehen jährlich 250.000 Euro zur Verfügung. Weitere Mittel werden im Rahmen des Friedhofsentwicklungskonzeptes bereitgestellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (5. Sitzung)
28.04.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.