Forstrechtlicher Ausgleich und Kosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1027 –SportparkFeldmark - Nachfragen zur Vorlage Nr. 20260474
20260925 · Antwort der Verwaltung · 07.05.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat in der Ratssitzung vom 19. März 2026 angefragt, ob die Verwaltung das Projekt „SportparkFeldmark“ im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1027 aufgrund der Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich überdenken oder ändern möchte. Hintergrund der Anfrage war die Information, dass die Kosten für den Waldausgleich zum Zeitpunkt der vorangegangenen Entscheidung nicht vorlagen.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Antwort, dass die Kosten für den Waldausgleich im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes entstanden sind. Dies begründete sie mit der Einstufung der gesamten Fläche als Wald durch den Landesbetrieb Wald und Holz. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben war ein flächendeckender Ausgleich der Gesamtfläche notwendig, ungeachtet der Anzahl der zu fällenden Bäume. Die Verwaltung gab an, dass die Kosten für diesen Ausgleich bereits angefallen sind. Das Projekt wird wie geplant weiterverfolgt.
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