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Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW - "Nachschießen aufgebrauchter Vorsorgekosten"

20260893 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 07.05.2026 · Technischer Betrieb

🟢 Beschlossen 07.05.2026 · Rat (6. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 20260893 des Technischen Betriebs wird über eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung entschieden. Eine Bürgerin regt an, die Friedhofssatzung dahingehend zu ergänzen, dass nach dem Vorsorgeerwerb einer Grabstätte das Nutzungsrecht jährlich verlängert werden kann. Ziel der Anregung ist es, hohe Kosten für spätere Verlängerungen zu vermeiden.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Anregung abzulehnen, da für das Anliegen keine Änderung der Satzung erforderlich sei. Nach den bestehenden Regelungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung ist eine jährliche Verlängerung des Nutzungsrechts bereits möglich. Die Gebühr für eine solche Verlängerung wird mit einem 25stel der Kosten für einen Zeitraum von 25 Jahren abgerechnet. Die Friedhofsverwaltung wird zwecks Beratung zum Vorsorgeerwerb Kontakt mit der Bürgerin aufnehmen.

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Beratungen

Rat (6. Sitzung)
07.05.2026
Einstimmig nach Beschlussvorschlag