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Sachstand Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 1005 – Dietrich-Benking-Straße Ost – Bezug zu Bebauungsplan 393 aI – Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV –

20260883 · Antwort der Verwaltung · 28.04.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Sachstand Entwicklung des Bebauungsplans 1005 - Dietrich-Benking-Str. Ost Bezug zu BP 0393 al Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV - · 03.03.2026
🟢 Beschlossen 28.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (5. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Dietrich-Benking-Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat zur Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich des aktuellen Sachstands des Bebauungsplans Nr. 1005 (Dietrich-Benking-Straße Ost) Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war der zeitliche Ablauf sowie die Gründe für die bisherige Entwicklung des Planverfahrens.

Derzeit werden die Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie verschiedenen Gutachten, für den anstehenden Veröffentlichungsbeschluss erarbeitet. Seit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2022 fanden keine weiteren formellen Verfahrensschritte statt, jedoch wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die städtebauliche Planung sowie die Fachplanungen weiterentwickelt. Als Gründe für den zeitlichen Aufwand nennt die Verwaltung die notwendige Anpassung der verkehrlichen Erschließung sowie die Erstellung komplexer Entwässerungsplanungen, einschließlich eines Überflutungsnachweises. Ein Eigentümerwechsel auf den betroffenen Flächen hat nicht stattgefunden.

Der nächste Verfahrensschritt, die Veröffentlichung der Unterlagen, ist für das Ende des zweiten bzw. den Beginn des dritten Quartals 2026 geplant. Hierfür stehen noch Beschlüsse der Bezirksvertretung Bochum-Nord und des Ausschusses für Planung und Grundstücke aus. Der Satzungsbeschluss sowie die Bekanntmachung werden für das vierte Quartal 2026 oder das erste Quartal 2027 vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass keine wesentlichen Änderungen durch neue Stellungnahmen erforderlich werden, wird mit der Rechtskraft des Bebauungsplans im Januar 2027 gerechnet.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (5. Sitzung)
28.04.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.