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Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide – Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 482/Bebauungsplan Nr. 482 a und Neuaufstellung der Gestaltungssatzung Nr. 482 G vom 10.07.2025 – Vorlage eines aktualisierten Stellplatzkonzepts für die Dahlhauser Heide unter Einbeziehung der Grundstücke Neuflözstraße 16 bis 28 (gerade Hausnummern, Gemarkung Hordel, Flur 5, Flurstück 1037)

20260861 · Antwort der Verwaltung · 21.05.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

↳ Zugehörige Anfrage Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide - Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 482/Bebauungsplan Nr. 482a und Neuaufstellung der Gestaltungssatzung Nr. 482 G vom 10.07.2025 - Vorlage eines aktualisierten Stellplatzkonzepts für die Dahlhauser Heide unter Einbeziehung der Grundstücke Neuflözstraße 16 bis 28 (gerade Hausnummern, Gemarkung Hordel, Flur 5, Flurstück 1037) · 05.03.2026
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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📍 Dahlhauser Heide · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Mitte hat Fragen zur zunehmenden Parkplatznot in der Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Situation in der Neuflözstraße, wo die Nutzung von Parkflächen durch private sowie gewerbliche Fahrzeuge zugenommen hat. Laut der Fraktion erschwert die Parksituation teilweise auch die Müllabfuhr.

Die Verwaltung antwortete auf die Anfrage, dass die Parkproblematik in der Neuflözstraße der städtischen Verkehrsüberwachung bekannt sei und bereits Kontrollen aufgrund von Beschwerden stattgefunden hätten. Meldungen von Rettungsdiensten oder der Polizei über Schwierigkeiten bei der Anfahrt liegen der Verkehrsüberwachung jedoch nicht vor. Ein Ausbau der Sammelstellplatzanlagen konnte aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere aufgrund hoher Kosten und geringer Nachfrage nach Miteigentumsanteilen, nicht realisiert werden. Ein neues Stellplatzkonzept, das einen Ausbau durch die Stadt vorsieht, ist derzeit nicht geplant. Die Verwaltung prüft jedoch die Alternative, Flächen für Stellplatzsammelanlagen unter der Bedingung einer privaten Parkraumbewirtschaftung zu vergeben. Bezüglich der Nutzung von Parkflächen durch Anhänger und gewerbliche Fahrzeuge erklärte die Verwaltung, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden und die rechtlichen Vorgaben zur Parkdauer von nicht angekoppelten Anhängern überwacht werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (6. Sitzung)
21.05.2026
kein Ergebnis hinterlegt