Abriss Gut Marmelshagen in Hofstede
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Abriss des Gut Marmelshagen in Bochum-Hofstede reagiert. Der Gebäudeabbruch wurde dem Bauordnungsamt bereits im November 2025 angezeigt. Da es sich gemäß der Bauordnung Nordrhein-Westfalen um eine nicht genehmigungspflichtige Maßnahme handelt, konnte der Eigentümer die Arbeiten mit geringem zeitlichem Verzug im Februar 2026 aufnehmen. Der Abschluss der Abbrucharbeiten wird in Kürze erwartet.
Über die künftigen Absichten oder Planungen des Eigentümers liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Es liegen derzeit keine Bauvoranfragen oder Baugenehmigungen für das Grundstück vor. Da das Gelände in einem reinen Wohngebiet liegt, sind nach der Baunutzungsverordnung primär Wohngebäude sowie bestimmte soziale oder kleingewerbliche Einrichtungen zulässig. Eine mögliche Ausnutzung der Grundstücksfläche durch größere Bauhöhen oder -tiefen lässt sich aus der bestehenden Umgebungsbebauung nicht eindeutig ableiten.
Bezüglich der Information der Politik gab die Verwaltung an, dass ein mündlicher Sachstandsbericht zum Thema Problemimmobilien, der auch das Objekt Marmelshagen 12 umfasst, im Ausschuss für Planung und Grundstücke angekündigt wurde.
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