Amortisation der Investitionskosten in das Ruhrstadion
20260820 · Antwort der Verwaltung · 07.05.2026 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Ruhrstadion · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe DIE STADTGESTALTER / Volt zur Amortisation der Investitionskosten in das Ruhrstadion geantwortet. Die Anfrage, die von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger gestellt wurde, befasste sich mit den finanziellen Auswirkungen verschiedener Szenarien der Ligazugehörigkeit des VfL Bochum auf die Sportstättenbesitzgesellschaft (BoSB).
Laut der Antwort des Amtes für Finanzsteuerung sind die Miet- und Pachteinnahmen im Pachtvertrag an die jeweilige Spielklasse gekoppelt. Ein Verbleib in der dritten Liga würde dazu führen, dass eine Amortisation der Baukosten durch die Pachteinnahmen nicht stattfindet. Die wirtschaftliche Planung der BoSB berücksichtigt jedoch die verschiedenen möglichen Ligazugehörigkeiten. Hierfür wird eine Wahrscheinlichkeitsberechnung herangezogen, die die künftige sportliche Entwicklung der Mannschaft in die wirtschaftliche Gesamtbewertung einfließen lässt.
Bezüglich der Zahlen für das Wirtschaftsjahr 2025 meldete die Verwaltung ein ausgeglichenes oder leicht positives Ergebnis, wobei die Entwicklung dem beschlossenen Wirtschaftsplan entspricht. Zu den Annahmen bezüglich eines möglichen Aufstiegs des VfL Bochum im Jahr 2028 verwies die Verwaltung auf die Darstellungen im Wirtschaftsplan, da keine belastbaren Gewissheiten über zukünftige sportliche Entwicklungen vorliegen.
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