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Beschlussvorlage der Verwaltung

Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge in Essen

20260709 07.05.2026 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 07.05.2026 · Rat (6. Sitzung) · Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 12 (Linke,UWG FB-BSW)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Bochum soll am 7. Mai 2026 über eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft das Änderungsverfahren 59 E im Bereich Holteyer Straße / Im Heimberge. Ziel der Änderung ist die Schaffung planerischer Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung.

Betroffen ist eine etwa 1,5 Hektar große Fläche im Stadtteil Burgaltendorf, die derzeit die brachliegenden Flächen des ehemaligen Tennisclubs TC Burg umfasst. Die Änderung sieht vor, die bisherige Ausweisung als landwirtschaftliche Fläche mit dem Vermerk eines geplanten Wasserschutzgebietes in eine Wohnbaufläche umzuwandeln. Damit soll die Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Wohnbebauung geschaffen werden.

Die Vorlage beinhaltet den Plan, den Textteil sowie die Begründung und den Umweltbericht. Dabei werden die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit berücksichtigt. Der abschließende Feststellungsbeschluss setzt eine gleichlautende Entscheidung der Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft voraus. Nach der Beschlussfassung erfolgt die Einreichung beim zuständigen Landesministerium zur Genehmigung.

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Beratungsfolge

  • 07.05.2026
    Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 12 (Linke,UWG FB-BSW)

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