Erhalt des Gnadenhofes Wattenscheid e. V. in Wattenscheid-Leithe
✦ Zusammenfassung
Duldung verschafft Zeit für Standortsuche
Nach der Feststellung der Baurechtswidrigkeit der errichteten Gebäude hat die Stadt in Absprache mit der Betreiberin des Gnadenhofes eine fünfjährige Duldung ausgesprochen. Diese Regelung soll der Betreiberin Zeit für die Suche nach einem neuen Grundstück verschaffen.
Der Betrieb des Gnadenhofes stellt nach Einschätzung der Verwaltung eine Nutzung dar, die nur im Außenbereich möglich ist, jedoch nicht als privilegierte Nutzung im Sinne des Baugesetzbuches gilt. Ideal wäre die Ansiedlung auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes mit bereits bestehenden Tierunterkünften.
Keine geeigneten städtischen Flächen verfügbar
Die Stadt verfügt über keine Hofanlagen, die dem Gnadenhof zur Verfügung gestellt werden könnten. Das einzige konkret geprüfte Objekt in der Rauhendahlstraße 60 erfüllt zwar die Anforderungen bezüglich der Lage im Außenbereich, jedoch sind dort die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen zur Tierunterbringung nicht genehmigungsfähig.
Mit dem Thema befasst waren neben der Bezirksvertretung Wattenscheid auch der Ausschuss für Planung und Grundstücke.
Sozialer Wert anerkannt, aber strukturelle Grenzen
Die Stadt erkennt den Wert des Gnadenhofes als niedrigschwellig zugänglichen Ort an, wo Kinder und Erwachsene Tieren begegnen und Verantwortung übernehmen können. Gleichzeitig weist die Verwaltung auf Grenzen der derzeitigen Wirkung hin: Es ist kein pädagogisches Fachpersonal beschäftigt, und der Verein ist kein Träger der freien Jugendhilfe, was die Einbindung in kommunale Strukturen erschwert.
Fördermöglichkeiten durch rechtliche Hürden begrenzt
Der Gnadenhof erfüllt weder die Kriterien für städtische Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit noch der Kulturförderung. Für eine Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendring wäre eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII erforderlich, die nicht vorliegt.
Auch Landesförderprogramme für Tierheime kommen nicht in Betracht, da der Gnadenhof ausdrücklich allen aufgenommenen Tieren ein "Zuhause auf Lebenszeit" bietet und damit nicht die Kriterien einer tierheimähnlichen Einrichtung erfüllt. Einschlägige Bundes- oder EU-Förderungen sind der Verwaltung nicht bekannt.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.04.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Bauordnungsamt
- Wildes Plakatieren und § 11 Abs. 6 BOSVO 07.05.2026
- Ladepark an der Berliner Straße 60 03.03.2026
- Bebauungsplan statt Baugenehmigung 18.06.2026
- Zukunft des Gnadenhof Wattenscheid e.V. – Bauordnung hier: Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 22.01.2026
- Hauptstr. 63 - Bauordnung 22.01.2026
- Stalleickenweg o.Nr. - Bauordnung 22.01.2026
Aus derselben Sitzung
- "Mädchen an den Ball" Bezirk Wattenscheid Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung), 21.04.2026
- Übernahme von Kosten für Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen bei städtischen Veranstaltungen seit 2020 Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung), 21.04.2026
- Denkmalförderprogramme 2025 Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung), 21.04.2026
- Sportanlage “Stadtgartenring“- Erneuerung der Kunststoffrasendecke Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung), 21.04.2026
- Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen im Bochumer Stadtgebiet: Ausweisung von Flächen, auf denen das Grillen künftig untersagt werden soll, sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in besonders frequentierten bzw. belasteten Anlagen durch die Bezirksvertretungen. Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung), 21.04.2026
- Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Wibbeltstraße“ Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung), 21.04.2026
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Wattenscheid direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz