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Prüfung der Ausnahmegenehmigungen und der verkehrsregelnden Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)

20260676 · Mitteilung der Verwaltung · 22.05.2026 · Amt für Bürgerservice

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 22.05.2026 | Rechnungsprüfungsausschuss | noch nicht beraten |

Die Stadt hat die Gebühren für Parkerleichterungen von Handwerkern, Ärzten und sozialen Diensten neu kalkuliert. Handwerkerparkausweise kosten künftig 150 Euro jährlich, Parkausweise für medizinische und soziale Dienste 50 Euro. Die Anpassung erfolgte bereits zum 1. Februar 2026.

Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes umgesetzt

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes führte das Amt für Bürgerservice eine Neukalkulation der Gebühren für Parkerleichterungen durch. Die Gebühren wurden an das aktuelle Kosten- und Vergleichsniveau angepasst.

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Neue Gebührenstruktur im Detail

Die neuen Preise gliedern sich wie folgt:

  • Handwerkerparkausweis: 150 Euro pro Antragsjahr (Basispreis)
  • Zusatzparkausweise für Handwerker: 20 Euro pro zusätzlichem Fahrzeug
  • Parkausweise für soziale Dienste und ärztliche Tätigkeit: 50 Euro jährlich
  • Hebammen-Parkausweise: 45 Euro für ein Jahr (unverändert)

Längere Gültigkeitsdauer möglich

Eine Neuerung betrifft die Antragsdauer: Künftig können Parkausweise je nach Art für ein bis maximal drei Jahre beantragt werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Stadt reduzieren.

Die Gebührenanpassung trat bereits zum 1. Februar 2026 in Kraft. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über die Maßnahme am 22. Mai 2026 informiert.

Unterlagen

Beratungen

Rechnungsprüfungsausschuss (2. Sitzung)
22.05.2026
kein Ergebnis hinterlegt