Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen im Bochumer Stadtgebiet: Ausweisung von Flächen, auf denen das Grillen künftig untersagt werden soll, sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in besonders frequentierten bzw. belasteten Anlagen durch die Bezirksvertretungen.
✦ Zusammenfassung
Gescheitertes gesamtstädtisches Konzept
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) hatte die Verwaltung im Dezember 2024 beauftragt, ein ganzheitliches Stadtgrillkonzept zu entwickeln. Die Bezirksvertretungen sollten dabei maßgeblich eingebunden werden, um einen ausgewogenen Interessenausgleich zu erreichen.
Die Rückmeldungen der Bezirke nach einer Aufforderung im April 2025 fielen jedoch sehr heterogen aus. Zwei Bezirksvertretungen gaben überhaupt keine Antwort ab. Insgesamt sprachen sich die Bezirke gegen ein stadtweites Grillverbot aus und sahen auch keine Notwendigkeit für ein städtisches Grillkonzept.
Wachsende Konflikte durch Grillen in Parks
Das Grillen in Park- und Grünanlagen hat laut Verwaltung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und führt zunehmend zu Konfliktsituationen. Anwohner und andere Parkbesucher klagen über Belästigungen durch Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen. Auch die Reinigung der Anlagen wird dadurch zusätzlich belastet.
Mehrere Eingaben von Bürgern nach § 24 der Gemeindeordnung NRW, die ein Grillverbot fordern, verdeutlichen die Problemlage. Bisherige Bemühungen von Politik und Verwaltung zur Reduzierung der Missstände blieben ohne den gewünschten Erfolg.
Lokale Lösungen statt Gesamtkonzept
Da sich keine einheitliche Vorgehensweise ableiten ließ, soll nun die Bezirksvertretung Süd in eigener Zuständigkeit entscheiden. Sie kann bestimmte öffentliche Park- und Grünanlagen mit lokalen Grillverboten belegen und eine entsprechende Aufnahme in die Bochumer Sicherheits- und Ordnungsverordnung (BoSVo) beantragen.
Gleichzeitig kann die Bezirksvertretung zusätzliche Ausstattungen wie Abfallbehälter oder lokale Absperrungen beschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel müsste sie dabei aus dem eigenen Budget bereitstellen.
Finanzielle Folgen für Bezirk
Die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen würde Kosten verursachen, die aus bezirklichen Mitteln zu finanzieren wären. Zusätzlich entstünden jährliche Folgekosten für die Unterhaltung der Ausstattungsgegenstände, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter.
Die Bezirksvertretung Süd wird am 10. März 2026 über die Vorlage entscheiden.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.03.2026Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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