Grundsteuerinformation
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage zur Information über die Grundsteuer im Rat der Stadt Bochum gestellt. Hintergrund ist die derzeit fehlende Wirksamkeit der Satzung zur Grundsteuer aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, weshalb im Jahr 2026 bislang keine Grundsteuer erhoben wird. Da nach Verabschiedung einer neuen, rechtssicheren Satzung eine rückwirkende Festsetzung und Einziehung für das laufende Jahr vorgesehen ist, hinterfragt die Fraktion die aktuelle Informationspraxis der Stadt.
In der Anfrage wird gefragt, aus welchen Gründen in den aktuellen Bescheiden über Grundbesitzabgaben kein ausdrücklicher Hinweis auf die zu erwartende rückwirkende Festsetzung enthalten ist. Zudem möchte die Fraktion wissen, wie die Verwaltung ihre Informationspflicht gegenüber Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Vermeidung finanzieller Belastungen bewertet und weshalb bisher keine Empfehlung zur Bildung von Rücklagen ausgesprochen wurde. Abschließend wird gefragt, ob und in welcher Form sowie zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe, gesonderte Information der betroffenen Grundstückseigentümer über die rechtliche Situation und die anstehende Nachfestsetzung geplant ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.02.2026Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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