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Grundsteuerinformation

20260334 · Anfrage · 05.02.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

↳ Antwort der Verwaltung Grundsteuerinformation · 05.02.2026
🟢 Beschlossen 05.02.2026 · Rat (4. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat gegenüber Oberbürgermeister Jörg Lukat eine Anfrage zur Informationslage bezüglich der Grundsteuer gestellt. Aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die aktuelle Satzung zur Grundsteuer derzeit nicht wirksam, weshalb im Jahr 2026 bislang keine Grundsteuer erhoben wird. Da nach der Verabschiedung einer neuen, rechtssicheren Satzung eine rückwirkende Festsetzung und Einziehung der Steuer für das laufende Jahr vorgesehen ist, thematisiert die Fraktion die Informationspflicht gegenüber den Steuerpflichtigen.

In der Anfrage wird angefragt, weshalb die aktuellen Bescheide über Grundbesitzabgaben keinen ausdrücklichen Hinweis auf die zu erwartende rückwirkende Nachforderung enthalten. Zudem wird nach den Gründen gefragt, warum kein vorsorglicher Hinweis auf die Notwendigkeit einer finanziellen Rücklagenbildung aufgenommen wurde. Die Fraktion möchte zudem erfahren, wie die Verwaltung ihre Informationspflicht im Hinblick auf die Vermeidung finanzieller Überraschungen bewertet und ob sowie in welcher Form eine zeitnahe, gesonderte Information der betroffenen Grundstückseigentümer geplant ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter).

Beratungen

Rat (4. Sitzung)
05.02.2026
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.