städtische Solaranlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen städtischer Solaranlagen eingereicht. Grundlage der Anfrage sind die Strommengen, welche im Jahr 2024 von drei Anlagen an den Standorten Josephinenstraße 80, Am Sattelgut 3 und Neuhofstraße 11a erzeugt wurden. Unter Annahme eines Strompreises von 30 Cent pro Kilowattstunde führt die Fraktion eine Schätzung der daraus resultierenden potenziellen Einsparungen bei den Stromkosten aus.
Die Anfrage umfasst mehrere Detailfragen zur finanziellen Verwaltung dieser Anlagen. Es wird um Auskunft gebeten, ob die Anlagen im Eigentum der Stadt Bochum oder einer Tochtergesellschaft stehen und zu welchen Kosten sowie zu welchem Zeitpunkt sie in die Buchhaltung übernommen wurden. Zudem werden Informationen über etwaige Zuschreibungen seit der Inbetriebnahme sowie über die Dauer und das Verfahren der Abschreibung erfragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den laufenden Betriebskosten. Die Fraktion bittet um Angaben zu den jährlichen Wartungskosten, einschließlich Reparaturen, Reinigungsaufwand und anteiligen Personalkosten. Falls die Anlagen einer Tochtergesellschaft gehören, wird zudem nach etwaigen Abrechnungen für die Nutzung der Gebäudeflächen gefragt. Eine schriftliche Beantwortung der Fragen wird auch in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit erbeten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.12.2025Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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