StVO-Novelle: Tempo 30 an Fußgängerüberwegen
✦ Zusammenfassung
Neue rechtliche Möglichkeiten seit 2024
Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur 3. Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eingereicht, die sich mit den neuen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbegrenzung an Fußgängerüberwegen beschäftigt. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2024 ist es erleichtert worden, an Fußgängerüberwegen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen - auch für Straßen des Vorbehaltsnetzes. Mit den 2025 umgesetzten geänderten Verwaltungsverfahrensvorschriften ist Tempo 30 auf einer Länge von 300 Metern im Bereich von Fußgängerüberwegen vorgesehen.
Sechs Fragen an die Verwaltung
Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger wollen von der Verwaltung wissen, wie viele Fußgängerüberwege in Straßenbereichen mit Geschwindigkeiten über 30 km/h liegen und ob bereits Tempobeschränkungen angeordnet wurden. Falls nicht, fragen sie nach den Gründen.
Weiterhin interessiert die Ratsgruppe, an welchen Fußgängerüberwegen die Verwaltung 2026 Geschwindigkeitsbegrenzungen plant und nach welcher Systematik sie dabei vorgeht. Zusätzlich wollen sie wissen, wie die Verwaltung bauliche Maßnahmen zur Temporeduzierung und die neuen rechtlichen Möglichkeiten generell in Bezug auf die Verkehrssicherheit bewertet.
Verkehrssicherheit im Fokus
Die Anfragenden betonen, dass die Reduzierung von Geschwindigkeiten ein bedeutendes Mittel sei, um Unfallfolgen zu reduzieren sowie menschliche Gesundheit und Leben zu schützen.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.12.2025Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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