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Anfrage

Meldestellen der Stadt Bochum und kommunaler Unternehmen gem. Hinweisgeberschutzgesetz

20252723 18.12.2025 Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

🟢 Beschlossen 18.12.2025 · Rat (3. Sitzung) · Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Einrichtung und zum Betrieb der Meldestellen der Stadt Bochum sowie kommunaler Unternehmen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, die Meldung von Missständen zu ermöglichen und Hinweisgebende vor Benachteiligungen zu schützen.

Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zum aktuellen Stand der Umsetzung. Es wird nach dem Zeitpunkt der Einrichtung der Meldestellen sowie nach der Form der Meldungsannahme gefragt, etwa ob diese analog, digital oder über externe Anbieter erfolgt. Zudem werden Informationen über die Anzahl und die Themenbereiche der bisher eingegangenen Meldungen sowie über die daraus resultierenden Konsequenzen erbeten.

Des Weiteren möchte die Ratsgruppe wissen, welche Rückmeldungen oder Vorschläge zum Verfahren vorliegen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der internen Arbeitsgruppe, die mit der Vorbereitung der Umsetzung beauftragt wurde. Hierzu werden Fragen zur Besetzung und zu den Ergebnissen dieser Gruppe gestellt sowie zur künftigen Analyse der Prozesse in der Verwaltung und bei kommunalen Unternehmen erhoben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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