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Meldestellen der Stadt Bochum und kommunaler Unternehmen gem. Hinweisgeberschutzgesetz

20252723 · Anfrage · 18.12.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

↳ Antwort der Verwaltung Meldestellen der Stadt Bochum und kommunaler Unternehmen gem. Hinweisgeberschutzgesetz · 05.02.2026
🟢 Beschlossen 18.12.2025 · Rat (3. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage mit der Nummer 20252723 an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet. Gegenstand der Anfrage sind die Meldestellen der Stadt Bochum sowie der kommunalen Unternehmen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Das Gesetz verpflichtet Kommunen und deren Unternehmen zur Einrichtung interner Meldestellen, um den Schutz von Hinweisgebern bei der Meldung von Missständen zu gewährleisten.

Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, seit wann diese Meldestellen etabliert sind und in welcher Form – etwa analog, digital oder über externe Anbieter – die Annahme und Bearbeitung von Meldungen erfolgt. Zudem werden Informationen zur Anzahl der eingegangenen Meldungen, zu den betroffenen Themenbereichen sowie zu den daraus resultierenden Konsequenzen angefordert.

Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach Rückmeldungen oder Vorschlägen zum bestehenden Verfahren. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der bisherigen Arbeit der internen Arbeitsgruppe, die bereits in einer früheren Mitteilung zur Umsetzung der gesetzlichen Pflichten erwähnt wurde. Die Ratsgruppe fragt nach der Besetzung und den Ergebnissen dieser Gruppe sowie nach der künftigen Analyse und Verbesserung der Prozesse innerhalb der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen.

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Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.