Einführung eines Quartiersfonds im „Germanenviertel“, Beschluss der „Richtlinie für den Quartiersfonds Germanenviertel“ sowie der Zusammensetzung des Beirats.
✦ Zusammenfassung
Hintergrund und Ziele des Quartiersfonds
Der geplante Quartiersfonds orientiert sich an den bereits seit 2011 erfolgreich eingesetzten Stadtteilfonds in den Stadterneuerungsgebieten. Da die Verwaltung auf den privaten Grundstücksflächen im Germanenviertel nicht tätig werden kann, sollen die Eigentümer und Bewohner selbst aktiv werden.
Die Ziele des Fonds sind die Aktivierung und Stärkung des Engagements der Anwohner, die Förderung der Kooperation und Vernetzung sowie die Attraktivierung und Gestaltung der Außenflächen im Quartier. Gefördert werden sollen beispielsweise die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für private Außenflächen, kleinere Veranstaltungen, Kultur-, Kinder- und Jugendarbeit oder Kunstaktionen als Mitmachaktionen.
Antragsberechtigung und Beirat
Antragsteller können alle Eigentümer, Bewohner und von Eigentümern beauftragte Hausverwaltungen sowie Vereine und Institutionen sein, die sich für das Quartier einsetzen wollen. Ein Beirat als lokales Vergabegremium soll über die eingereichten Projektvorschläge entscheiden.
Der Beirat soll aus zehn Einzeleigentümern und den vier größten Immobilieneigentümern zusammengesetzt werden. Die Auswahl der Einzeleigentümer erfolgt über ein Interessensbekundungsverfahren und gegebenenfalls über ein Losverfahren.
Geschäftsführung und Finanzierung
Die Geschäftsführung des Quartiersfonds liegt für 2026 zunächst beim Amt für Stadtplanung und Wohnen. Diese umfasst die organisatorische Abwicklung, die Organisation der Beiratssitzungen, Berichterstattung über geförderte Projekte und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Über das Jahr 2026 hinaus soll die Geschäftsführung auf die Akteure im Quartier übertragen werden, um selbstragende Strukturen zu entwickeln. Langfristig sollte der Quartiersfonds aus Privatmitteln finanziert werden, da es sich um Privateigentum handelt und eine dauerhafte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln dem Ziel der Eigenverantwortung entgegenstehen würde.
Für 2026 stehen 40.000 Euro zur Verfügung, die von der Bezirksvertretung Wattenscheid bereitgestellt werden. Über die geförderten Projekte wird die Bezirksvertretung im ersten Quartal 2027 informiert.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.12.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (Die LINKE.)
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung und Wohnen
- Bebauungsplan Nr. 1031 – Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg – hier: - Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen - Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 280 – Teilgebiet der Ruhr-Universität Bochum – und Nr. 281 – Teilgebiet der Ruhr-Universität Bochum - 09.12.2025
- Vorkaufssatzung Nr. 1050 V – Castroper Straße/Harpener Straße – für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1050 – Castroper Straße/Harpener Straße – hier: Satzungsbeschluss 04.12.2025
- Bebauungsplan Nr. 1050 – Castroper Str./Harpener Str. – hier: Aufstellungsbeschluss 04.12.2025
- Ostpark - Neues Wohnen hier: Sachstandsbericht zur baulichen Umsetzung, zur Vermarktung und zur Wirtschaftlichkeitsberechnung 18.12.2025
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und persönlichen Vertreter / -innen des interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses "Gemeinsamer Flächennutzungsplan" (vbA GFNP) 18.12.2025
- Bebauungsplan Nr. 1050 – Castroper Str./Harpener Str. – hier: Aufstellungsbeschluss 18.12.2025
Aus derselben Sitzung
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