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Beschlussvorlage der Verwaltung

Zuschussantrag Ev.-Luth. Einigkeits-Gemeinde

20252428 04.12.2025 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I

🟢 Beschlossen 04.12.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (2. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ Zusammenfassung

Unterstützung für sozialen Zweck

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 4. Dezember über den Zuschussantrag der Einigkeits-Gemeinde entscheiden. Diese hatte am 29. November 2025 einen Weihnachtsmarkt in Hamme veranstaltet und bittet nun um finanzielle Unterstützung aus bezirklichen Haushaltsmitteln.

Die Verwaltung empfiehlt, der Kirchengemeinde einen Zuschuss von 600 Euro zu gewähren. Laut Beschlussvorlage sind alle Voraussetzungen der städtischen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte erfüllt.

Festtagstafel für Bedürftige geplant

Besonders bemerkenswert ist der geplante Verwendungszweck: Die Kirchengemeinde beabsichtigt, den Erlös der Weihnachtsmarkt-Veranstaltung für die "Festtagstafel Weihnacht 2025" zu verwenden. Diese findet am 24. Dezember ab 16 Uhr in der Kreuz-Kirche in Bochum-Hamme statt.

Eingeladen sind wohnungslose Menschen, Menschen mit geringem Einkommen und alle, die am Festtag alleine sind. Nach der städtischen Richtlinie können Zuschüsse an Kirchen auch dann gewährt werden, wenn deren Erlös gemeinnützigen Zwecken im Stadtbezirk zugutekommt.

Verwendungsnachweis erforderlich

Die Einigkeits-Gemeinde muss nach der Veranstaltung einen detaillierten Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser soll durch Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen die ordnungsgemäße Mittelverwendung belegen.

Bei zweckwidriger Verwendung oder fehlenden Nachweisen kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte.

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