Wiederwahl von Stadtrat Dietmar Dieckmann
✦ Zusammenfassung
Rechtliche Verpflichtung zur Annahme
Dieckmann wurde am 1. Mai 2018 für acht Jahre zum Beigeordneten ernannt. Nach der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen beträgt auch die Dauer der zweiten Amtszeit acht Jahre. Gemäß § 71 Abs. 5 GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.
Höhere Besoldung vorgesehen
Zeitgleich mit der Wiederwahl soll Dieckmann ab dem 1. Mai 2026 in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG NRW eingruppiert werden. Dies führt zu Mehrkosten für die Stadt: Von Mai bis Dezember 2026 entstehen zusätzliche Personalkosten von etwa 4.600 Euro, im Jahr 2027 dann rund 6.900 Euro brutto pro Jahr.
Die Kosten werden der Produktgruppe "1102-Verwaltungsleitung" zugeordnet. Die Verwaltungsvorlage weist auf weitere jährliche Folgelasten hin, verweist dabei auf eine beigelegte Berechnung.
Der Rat wird über die Wiederwahl am 18. Dezember 2025 entscheiden.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation
- Zustimmung zur Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag gemäß § 91a Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) im Zusammenhang mit externem Hosting 18.12.2025
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- Beigeordneter für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin/Stadtrat) 09.10.2025
- Einstellung der Leitung des Ordnungs- und Veterinäramtes 02.10.2025
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- Einstellung der Leitung des Amtes für Soziales 19.03.2026
Aus derselben Sitzung
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- Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen der Bereiche Versorgung / Energie und Wasser (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) Rat (3. Sitzung), 18.12.2025
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- Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen des Bereiches Entsorgung (mittelbare Beteiligungen) Rat (3. Sitzung), 18.12.2025
- Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) Rat (3. Sitzung), 18.12.2025
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