Einziehung eines Teilbereichs der „Hegelstraße“
✦ Zusammenfassung
Förderschule leidet unter Platz- und Raumnot
Die Else-Hirsch-Schule, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, wird aktuell von knapp 240 Schülerinnen und Schülern besucht. Bereits seit längerem herrscht dort erhebliche Platz- und Raumnot. Um Klassenräume zu schaffen, mussten bereits verschiedene Fachräume abgeschafft werden.
Besonders problematisch ist die Situation auf dem Schulhof. Dieser kann den erhöhten Bewegungsbedarf der Schülerinnen und Schüler nicht mehr erfüllen - einerseits durch die gestiegene Schülerzahl, andererseits durch ein Gebäude zur Unterbringung der Offenen Ganztagsschule (OGS) auf der verbliebenen Schulhoffläche. Eine weitere notwendige Erweiterung der OGS ist geplant, die zusätzlichen Flächenverbrauch erfordert, da eine Aufstockung des Pavillons aus statischen Gründen nicht möglich ist.
Rechtliche Voraussetzungen erfüllt
Bei der betroffenen Teilfläche der Hegelstraße (Gemarkung Gerthe, Flur 18, Flurstück 461 tlw.) handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Fläche nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Die Fläche gehört zum Einfahrtsbereich der Else-Hirsch-Schule und wurde ausschließlich als Zufahrt genutzt.
Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einziehung nach § 7 StrWG NRW als erfüllt an, da die betroffene Verkehrsfläche für den Verkehr entbehrlich ist und keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Nach der Einziehung soll die Fläche die Nutzung des Schulgeländes erweitern und von den Zentralen Diensten der Stadt unterhalten werden.
Attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten geplant
Mit der zusätzlichen Fläche sollen attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten wie eine Kletterwand oder Tischtennisplatte realisiert werden, die aktuell nicht umsetzbar sind. Die genaue Abgrenzung der einzuziehenden Fläche ist aus einem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Dokumente
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Ort
📍 Hegelstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Hegelstraße.
Beratungsfolge
- 02.12.2025Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Tiefbauamt
- Bürgeranregung nach GO NRW §24 „Breite Gehsteige in der Schwerinstraße durch Bepflanzung und ggf. Entsiegelung aufwerten“ 02.12.2025
- Zukünftige Umbaumaßnahmen und Entwicklung des S-Bahnhofs Langendreer 03.12.2025
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Aus derselben Sitzung
- Bürgeranregung nach GO NRW §24 „Breite Gehsteige in der Schwerinstraße durch Bepflanzung und ggf. Entsiegelung aufwerten“ Bezirksvertretung Bochum-Nord (2. Sitzung), 02.12.2025
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- Am Hillerberg 10 - Bauordnung Bezirksvertretung Bochum-Nord (2. Sitzung), 02.12.2025
- 43. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum - Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses im Bezirk Bochum-Nord - Bezirksvertretung Bochum-Nord (2. Sitzung), 02.12.2025
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- Vorkaufssatzung Nr. 1050 V – Castroper Straße/Harpener Straße – für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1050 – Castroper Straße/Harpener Straße – hier: Satzungsbeschluss Bezirksvertretung Bochum-Nord (2. Sitzung), 02.12.2025
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