Sachstandsbericht - Hundesteuer in Bochum
20252374 · Anfrage · 06.11.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat eingereicht, die den Sachstand der Hundesteuer thematisiert. Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zu den Zahlungseingängen der Hundesteuer für die Termine am 15. Februar und 15. August 2025, differenziert nach der Anzahl der gehaltenen Hunde.
Zudem werden für den Zeitraum von 2020 bis 2025 Auskünfte über die kommunalen Einnahmen aus der Hundesteuer sowie über die damit verbundenen Verwaltungskosten verlangt. Die Anfrage umfasst auch Fragen zu gewährten Steuerermäßigungen und zu städtischen Ausgaben im Zusammenhang mit der Hundehaltung, beispielsweise für die Bereitstellung von Hundewiesen oder Kotbeuteln. Des Weiteren möchte die Fraktion die Anzahl der in Bochum gemeldeten Hunde sowie die Einnahmen und Kosten im Bereich der Anmeldegebühren für große Hunde kennen. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der statistischen Erfassung von Hunden nach Rassen, wobei explizit nach der Anzahl gefährlicher und potenziell gefährlicher Hunde gemäß dem Landeshundegesetz NRW gefragt wird.
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