Tempolimit an der Bruchstraße
✦ Zusammenfassung
Straße gehört zum Hauptverkehrsnetz
Laut Verwaltung ist die Bruchstraße grundsätzlich mit 50 km/h befahrbar, da sie zum gesamtstädtischen Hauptverkehrsstraßennetz gehört. Die Straße werde im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig kontrolliert, Schäden oder Unfallgefahrenstellen würden kurzfristig im Zuge der Straßenunterhaltung behoben.
Verkehrsbelastung gestiegen
Auf die Frage nach der ursprünglich vorgesehenen Auslastung räumt die Verwaltung ein, dass sich die Verkehrsbelastung der Bruchstraße in den letzten Jahren erhöht habe - "wie in allen Bereichen". Dennoch entspreche der Aufbau der Straße den Anforderungen für die aktuelle Belastung, einschließlich der Nutzung durch Linienbusse.
Sanierung frühestens ab 2029
Eine umfassende Sanierung der Bruchstraße ist nicht in Sicht. Die Verwaltung bestätigt zwar, dass der Abschnitt zwischen der Wiemelhauser Straße und Hausnummer 23 einen schlechten Fahrbahnzustand aufweise - dies betreffe maximal ein Drittel der Gesamtlänge. Allerdings liege hier kein Unterhaltungsschwerpunkt vor. Eine Maßnahme sei kurz bis mittelfristig nicht vorgesehen, werde aber in die Liste möglicher Maßnahmen ab 2029 aufgenommen.
Rechtliche Hürden für Tempolimit
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h sei rechtlich nicht möglich, da die Bruchstraße zum Vorbehaltsnetz der Stadt gehöre. Über diese Straße werde der Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr sowie der öffentliche Nahverkehr abgewickelt. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung könne daher keine entsprechende Anordnung getroffen werden.
Die Verwaltung versichert jedoch, verkehrsgefährdende Schäden weiterhin umgehend im Rahmen der laufenden baulichen Unterhaltung auszubessern, um die Straße in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Dokumente
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Ort
📍 Bruchstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Bruchstraße.
Beratungsfolge
- 27.01.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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