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Beschlussvorlage der Verwaltung

Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters

20252321 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Süd V

🟢 Beschlossen 12.11.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (1. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (Die Linke)

✦ Zusammenfassung

Das Gremium entscheidet am 12. November über die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen für die Wahlperiode 2025 bis 2030.

Die Bezirksvertretung Südwest steht vor einer grundlegenden organisatorischen Entscheidung für die kommenden fünf Jahre. Auf der Sitzung am 12. November soll festgelegt werden, wie viele stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister das Gremium künftig haben wird.

Gesetzliche Grundlage ermöglicht Flexibilität

Nach § 36 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertretungen. Die genaue Anzahl muss das Gremium selbst per Beschluss festlegen. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter übernehmen dann die Leitung von Sitzungen sowie repräsentative Aufgaben, wenn die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister verhindert ist.

Keine finanziellen oder klimatischen Auswirkungen

Die Verwaltung weist in ihrer Vorlage darauf hin, dass die Entscheidung weder zusätzliche Kosten verursacht noch klimarelevante Auswirkungen hat. Auch jährliche Folgelasten entstehen durch den Beschluss nicht.

Die konkrete Zahl der Stellvertretungen lässt die Beschlussvorlage bewusst offen – diese Entscheidung liegt allein bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung.

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