Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin
20252294 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.11.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III
Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
📍 Bochum-Ost · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird in ihrer Sitzung am 12. November 2025 über die Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister für die Wahlperiode 2025–2030 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20252294 dient der Festlegung dieser Anzahl.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl der Stellvertretungen bildet Paragraph 36 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte eine oder mehrere ehrenamtliche Stellvertretungen wählt. Die Aufgaben der Stellvertretungen umfassen die Vertretung der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters bei der Leitung der Sitzungen sowie die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben. Die Entscheidung über die genaue Anzahl der zu wählenden Personen liegt gemäß der Vorlage bei der Bezirksvertretung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 109 Wörter).