Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin
20252293 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 11.11.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III
Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie AfD-Fraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord befasst sich in ihrer Sitzung am 11. November 2025 mit der Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister für die Wahlperiode 2025–2030. Grundlage für diesen Beschluss ist der Paragraph 36 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Gemäß dieser Regelung kann die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte eine oder mehrere ehrenamtliche Stellvertretungen wählen. Die Aufgabe dieser Personen besteht darin, den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin bei der Leitung der Sitzungen sowie bei der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben zu vertreten.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III sieht vor, die Anzahl der Stellvertretungen für die kommende Legislaturperiode festzulegen. Mit der Umsetzung der Maßnahme sind laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen oder jährliche Folgelasten verbunden. Auch klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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