Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin
20252286 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.11.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
▶ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 13. November 2025 wird über die Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister für die Wahlperiode 2025 bis 2030 entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I stützt sich auf Paragraph 36 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Nach dieser gesetzlichen Grundlage kann die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte eine oder mehrere ehrenamtliche Stellvertretungen wählen. Die Aufgaben dieser Personen umfassen die Vertretung des Bezirksbürgermeisters oder der Bezirksbürgermeisterin bei der Leitung der Sitzungen sowie bei der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben.
Die Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen erfolgt durch einen Beschluss des Gremiums. Aus der Verwaltungsvorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten entstehen. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 118 Wörter).