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Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin

20252285 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.11.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II

🟢 Beschlossen 04.11.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (1. Sitzung)
Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 15 (SPD, CDU, Grüne, UWG:FB, WatC, Die LINKE.)
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KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nummer 20252285 der Bezirksverwaltung Bochum-Wattenscheid II befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll in diesem Zusammenhang entscheiden, wie viele ehrenamtliche Stellvertretungen für den genannten Zeitraum bestimmt werden.

Die Grundlage für diesen Beschluss ist Paragraph 36 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte eine oder mehrere ehrenamtliche Stellvertretungen wählt. Diese Personen übernehmen die Vertretung des Bezirksbürgermeisters oder der Bezirksbürgermeisterin bei der Leitung der Sitzungen sowie bei der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben.

Mit der Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Es entstehen weder ein unmittelbarer Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht aufgeführt. Die Entscheidung über die Anzahl der Stellvertretungen ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 4. November 2025 vorgesehen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (1. Sitzung)
04.11.2025
Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 15 (SPD, CDU, Grüne, UWG:FB, WatC, Die LINKE.)