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Honoraruntergrenzen in der Landesförderung

20252106 · Mitteilung der Verwaltung · 30.09.2025 · Kulturbüro und Kulturhistorische Museen

🟢 Beschlossen 30.09.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (28. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilung 20252106 die finanziellen Auswirkungen der ab dem 1. Januar 2026 einzuführenden Honoraruntergrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen untersucht. Die Prüfung geht auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Grüne im Rat zurück, der die Folgen für die Bochumer Kulturlandschaft erfragen wollte.

Nach den Berechnungen der Verwaltung hätte eine Anwendung der Honoraruntergrenzen auf alle 145 Kulturförderungen des Jahres 2024 zu einem ungedeckten Jahresdefizit von 257.792 Euro geführt. In der Untersuchung werden zudem die Auswirkungen der allgemeinen Preis- und Lohnsteigerungen berücksichtigt.

Hinsichtlich der landesgeförderten Kulturakteurinnen, die im Jahr 2024 etwa 45 Prozent des gesamten Fördervolumens von 1,12 Millionen Euro beanspruchten, ergab die Hochrechnung für hauptamtlich tätige Akteurinnen eine negative Abweichung von 106.597 Euro. Dabei wurde die Differenz zwischen den Vorgaben der Honorarmatrix des Landes und den tatsächlich gezahlten Aufführungshonoraren ermittelt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne entsprechende Aufwüchse der Budgets mit finanziellen Defiziten bei den betroffenen Einrichtungen zu rechnen ist.

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Beratungen

Ausschuss für Kultur und Tourismus (28. Sitzung)
30.09.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.