Zuschussantrag zum Martinsumzug in der Kirchengemeinde Herz Jesu
20252091 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.09.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 1 (Die Partei)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte berät am 25. September 2025 über einen Antrag auf einen Zuschuss für den Martinsumzug in der Kirchengemeinde Herz Jesu. Der Förderverein für die Gemeinde Sankt Nikolaus von Flüe beantragt für die Durchführung der Veranstaltung am 14. November 2025 in Bochum-Hordel eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 400,00 Euro aus den Haushaltsmitteln des Stadtbezirks.
Der traditionelle Umzug soll laut der Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I musikalisch sowie von einem Pferd begleitet werden. Die voraussichtlichen Ausgaben für die Veranstaltung werden vom Veranstalter mit 400,00 Euro beziffert.
Die Gewährung des Zuschusses ist an die Verpflichtung zur Vorlage eines Verwendungsnachweises gebunden. Nach der Veranstaltung muss die Kirchengemeinde die tatsächlichen Kosten durch Einreichung von Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle nachweisen. Eventuell nicht verbrauchte Mittel sind an die Bezirksverwaltungsstelle zurückzuführen. Eine Rückforderung der Zuwendung kann zudem erfolgen, wenn die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der erforderliche Nachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht wird. Die Entscheidung über die Bewilligung obliegt dem Ermessen der Bezirksvertretung.
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