Zuschussantrag des Grummer Kirchenchores (Seliger Nikolas Groß)
20252082 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.09.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Die Partei)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird in ihrer Sitzung am 25. September 2025 über einen Zuschussantrag des Grummer Kirchenchores (Seliger Nikolas Groß) entscheiden. Der Verein beantragte die Gewährung eines Betrages in Höhe von 600 Euro aus den bezirklichen Haushaltsmitteln.
Gegenstand des Antrags ist die finanzielle Unterstützung für ein Konzert mit dem Titel „Eine musikalische Bescherung“, welches am 7. Dezember 2025 stattfinden soll. Die beantragten Mittel sind zur Deckung der anfallenden Honorare für die beteiligten Musiker vorgesehen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I, verfasst von Herrn Zakrzewski, bestätigt, dass die Gewährung der Zuwendung den geltenden Richtlinien für Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte nicht entgegensteht.
Die Auszahlung des Zuschusses ist an die Verpflichtung zur Erbringung eines Verwendungsnachweises gebunden. Der Kirchenchor muss nach der Veranstaltung die tatsächlichen Kosten durch die Vorlage von Rechnungen und Quittungen gegenüber der Bezirksverwaltungsstelle nachweisen. Eventuelle nicht verwendete Zuschussanteile sind an die Behörde zurückzuerstatten. Zudem ist die Rückforderung der Mittel vorgesehen, sofern die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der erforderliche Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter).