Zuschussantrag des Grummer Kirchenchores (Seliger Nikolas Groß)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte berät am 25. September 2025 über einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Grummer Kirchenchor (Seliger Nikolas Groß). Der Verein beantragte eine finanzielle Unterstützung aus den bezirklichen Haushaltsmitteln, um die Kosten für ein Konzert mit dem Titel „Eine musikalische Bescherung“ am 7. Dezember 2025 zu decken.
Der beantragte Betrag beläuft sich auf 600 Euro und soll zur Deckung der Honorare für die beteiligten Musiker verwendet werden. Die zuständige Bezirksverwaltungsstelle hat den Antrag geprüft und stellt fest, dass die Gewährung der Zuwendung den geltenden Richtlinien für Förderungen im Stadtbezirk Mitte nicht entgegensteht.
Die Auszahlung des Zuschusses ist an die Verpflichtung zur Vorlage eines Verwendungsnachweises gebunden. Der Kirchenchor muss nach Durchführung der Veranstaltung Rechnungen und Quittungen über die entstandenen Ausgaben und Einnahmen bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte einreichen. Eine zweckwidrige Verwendung der Mittel oder das Versäumnis eines fristgerechten Nachweises kann eine Rückforderung des Zuschusses zur Folge haben. Klimarelevante Auswirkungen werden für die Maßnahme nicht angegeben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.09.2025Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Die Partei)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD)
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