Bebauung eines Grundstücks am Dr.-Gilbert-Weg
20252072 · Mitteilung der Verwaltung · 18.11.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Dr.-Gilbert-Weg · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Frist für die Bebauung eines Grundstücks am Dr.-Gilbert-Weg zu verlängern. Das betreffende Grundstück wurde im Jahr 2023 mit der Zielsetzung veräußert, dort ein Einfamilienhaus zu errichten.
Nach Abschluss des Planungs- und Genehmigungsverfahrens liegt nun eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben vor. Der Baubeginn soll zeitnah erfolgen, wobei die Fertigstellung des Gebäudes innerhalb einer Frist von zwei Jahren abgeschlossen sein muss. Da das Bauvorhaben aufgrund der vorangegangenen Prozesse bisher noch nicht realisiert werden konnte, sieht die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster eine entsprechende Anpassung der Bebauungsfrist vor.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Beratung im Ausschuss für Planung und Grundstücke ist für den 1. Oktober 2025 vorgesehen, während die Bezirksvertretung Bochum-Süd die Mitteilung am 18. November 2025 behandeln wird.
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