Eingabe gem. § 24 GO NRW; Gefährdung von Fußgängern durch rücksichtsloses Radfahren auf dem Gehweg der Castroper Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Beschlussvorlage des Tiefbauamtes auf eine Eingabe nach § 24 GO NRW reagiert, in der die Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer auf dem Gehweg der Castroper Straße thematisiert wurde. Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass die Verkehrssituation in diesem Bereich verbesserungsbedürftig ist.
Als Maßnahmen werden vorgeschlagen, die Meldung zur Bearbeitung durch die Polizei weiterzuleiten, die Umplanung des betreffenden Straßenzuges fortzusetzen und die Aufklärungsarbeit zur Verkehrssicherheit beizubehalten. Der Bereich zwischen der Klinikstraße und dem Sheffieldring gilt als Unfallhäufungslinie. Aufgrund der Unfallentwicklung wurde die Planung nun auf den gesamten Abschnitt zwischen der Klinikstraße und dem Sheffieldring ausgeweitet. Der Umbau des ersten Bauabschnitts zwischen der Klinikstraße und dem Stadionring ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Für den östlicheren Bereich wird die Vorplanung voraussichtlich im Jahr 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
Parallel dazu setzt die Verwaltung auf Informationskampagnen über öffentliche Veranstaltungen, das Internet und Plakatmedien, um über erlaubte und verbotene Radwege aufzuklären. Ein Rahmenvertrag für Kommunikationsleistungen wird derzeit vorbereitet, um die Verkehrssicherheitsarbeit zu intensivieren.
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Dokumente
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Ort
📍 Castroper Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Castroper Straße.
Beratungsfolge
- 18.09.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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