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Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Zentrale Dienste der Stadt Bochum“ hier: Beauftragung des Wirtschaftsprüfers

20252004 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.09.2025 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

🟢 Beschlossen 16.09.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Zentrale Dienste der Stadt Bochum“ vorgelegt. Vorgeschlagen wird, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG aus Dortmund mit der Prüfung zu beauftragen.

Hintergrund der Vorlage sind gesetzliche Änderungen durch das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen. Durch diese Neuregelung wurde die Zuständigkeit für die Beauftragung von der GPA NRW auf die Betriebsleitung der Zentralen Dienste übertragen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war bereits für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zuständig. Die Verwaltung begründet die erneute Beauftragung mit den Erfahrungen aus der vorangegangenen Prüfung sowie den veränderten Prüfungsvorgaben gemäß dem dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Eine Entscheidung über den Vorschlag wird im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe in der Sitzung am 16. September 2025 erwartet.

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Beratungen

Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung)
16.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag