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Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 (01.01.2024 bis 31.12.2024)

20251969 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.09.2025 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

🟢 Beschlossen 16.09.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird in seiner Sitzung am 16. September 2025 über die Entlastung der Betriebsleitung der Einrichtung Zentrale Dienste für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20251969 sieht vor, die Betriebsleitung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 zu entlasten.

Die Entscheidung basiert auf der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Entlastung erfolgt unter dem Vorbehalt einer positiven Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die Verwaltung führt an, dass die Betriebsleitung ihre Aufgaben gemäß der Betriebssatzung und der Eigenbetriebsverordnung ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Als Grundlage für den Entlastungsantrag werden auf den Bericht des Wirtschaftsprüfers sowie auf die Mitteilung der Verwaltung zur betrieblichen Entwicklung im Jahr 2024 verwiesen.

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Beratungen

Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung)
16.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag