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Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Aufstellung des Verkehrszeichen 315 und Einführung eines Tempo-30-Limits in der Bergener Straße, Bochum.

20251963 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.09.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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📍 Bergener Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 20251963 des Tiefbauamtes wird über die Verkehrsgestaltung in der Bergener Straße entschieden. Die Vorlage reagiert auf eine Anregung von Anwohnern, die die Einführung eines Tempo-30-Limits sowie die Aufstellung des Verkehrszeichens 315 fordern. Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nur teilweise zu folgen.

Bezüglich der Parkplatzsituation soll eine Parkraumplanung erstellt werden. Dabei ist die Anordnung von einseitigem, abgekipptem Parken mit einer Breite von 0,50 Metern auf den Gehwegen vorgesehen, sofern dies unter Berücksichtigung privater Zufahrten möglich ist und den Begegnungsverkehr nicht übermäßig einschränkt. Diese Planung gilt ohne Anspruch auf dauerhafte Beibehaltung, falls die Bergener Straße ab 2027 ausgebaut wird.

Die Forderung nach einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird nicht unterstützt. Da die Bergener Straße als Kreisstraße Teil des Vorbehaltsstraßennetzes ist, ist grundsätzlich eine Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit wäre nur bei einer besonderen Gefahrenlage nach den Vorgaben der StVO gerechtfertigt. Da der Verwaltung und der Polizei keine Erkenntnisse über eine erhöhte Gefahrenlage oder auffällige Unfallschwerpunkte im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit vorliegen, wird die Beibehaltung der aktuellen Regelung empfohlen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
18.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag