Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Mitte
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte eine Beschlussvorlage zur Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen im Stadtbezirk Mitte vor. Die Neufassung der Richtlinie soll die bisherige Regelung vom 27. Juni 2019 ablösen.
Die Überarbeitung erfolgt auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Bezirksvertretung vom 20. März. Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für die Beantragung von Mitteln durch Vereine, Verbände, Schulen, Kirchen sowie Bürgerinitiativen angepasst werden. Ein Bestandteil des Vorschlags ist die Verkürzung der bisherigen dreimonatigen Antragsfrist.
Darüber hinaus sieht die Neuregelung eine Erweiterung des Förderumfangs vor. Während die bisherige Richtlinie auf die Unterstützung von Veranstaltungen beschränkt war, sollen künftig auch Anschaffungskosten förderfähig sein. Die geänderte Richtlinie soll ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Die Entscheidung über die Vorlage steht für die Sitzung der Bezirksvertretung am 25. September 2025 an.
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Ort
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Beratungsfolge
- 25.09.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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