Widmung der Stichstraße „Diemelstraße“
20251954 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.09.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Diemelstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251954 den Beschluss beantragt, die Stichstraße „Diemelstraße“ im Stadtteil Grumme als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend.
Die Widmung der Straße soll die Erschließung der Anwohner sicherstellen. Da der Hauptzug der Diemelstraße bereits öffentlich ist, soll durch die Maßnahme das betreffende Flurstück in der Gemarkung Grumme ebenfalls als Gemeindestraße eingestuft werden. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Nord in ihrer Sitzung am 23. September 2025 entscheiden.
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