Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Widmung der Stichstraße „Diemelstraße“

20251954 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.09.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 23.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗

📍 Diemelstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251954 den Beschluss beantragt, die Stichstraße „Diemelstraße“ im Stadtteil Grumme als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend.

Die Widmung der Straße soll die Erschließung der Anwohner sicherstellen. Da der Hauptzug der Diemelstraße bereits öffentlich ist, soll durch die Maßnahme das betreffende Flurstück in der Gemarkung Grumme ebenfalls als Gemeindestraße eingestuft werden. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Nord in ihrer Sitzung am 23. September 2025 entscheiden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 117 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung)
23.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag