ehemals Gut Marmelshagen
20251917 · Antwort der Verwaltung · 25.09.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
▶ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum ehemaligen Gut Marmelshagen in Bochum-Hofstede hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Das betreffende Objekt ist im städtischen Immobilien-Verdachts-Kataster erfasst.
Die Verwaltung gab an, Kontakt zum Eigentümer gesucht zu haben, jedoch bislang keine Rückmeldung zu künftigen Planungen oder Absichten erhalten zu haben. Unterstützende Maßnahmen seitens der Stadt sind für dieses Grundstück nicht vorgesehen. Stattdessen prüft das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster derzeit die rechtlichen Grundlagen für bauordnungsrechtliche Schritte. Ziel ist es, den Eigentümer zur Beseitigung des Gebäudes gemäß § 82 Abs. 2 der Bauordnung NRW zu verpflichten.
Hinsichtlich der Anwendung der Wohnraumsatzung muss die Verwaltung zunächst klären, ob das Gebäude schützenswerten Wohnraum enthält. Zu diesem Zweck sollen beim Eigentümer Informationen über die Gründe für den Leerstand sowie Details zu etwaigen Neuentwicklungen der Fläche angefragt werden. Sofern schützenswerter Wohnraum vorliegt, müssen zudem der Umfang der Neuentwicklung sowie die zeitlichen Planungsphasen dargelegt werden.
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