Temporäre Stellplätze im Landschaftsschutzgebiet Nr. 3 für die Dauer eines Reitturniers
20251904 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.09.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Reiterschaft e.V. beantragt die Nutzung von Ackerflächen nördlich der Bergener Straße als temporäre Parkflächen für die Besucher seiner jährlichen Reit- und Voltigierturniere. Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet Nr. 3. Da im näheren Umfeld der Veranstaltung keine anderen als Parkplatz geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, sollen die Flächen für die Termine am 6. und 7. September sowie am 13. September und in den Folgejahren bis 2029 genutzt werden können.
Die Nutzung von Flächen außerhalb befestigter Straßen und Fahrwege ist in Landschaftsschutzgebieten gemäß den allgemeinen Festsetzungen untersagt. Die vorliegende Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes sieht vor, dass der Naturschutzbeirat der Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 Abs 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes durch die Untere Naturschutzbehörde nicht widerspricht. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag damit, dass die Nutzung auf einen temporären Zeitraum begrenzt ist und der Schutzstatus des Gebiets nicht gefährdet wird. Eine entsprechende Befreiung wurde bereits seit 2013 in jeweils fünfjährigen Abständen erteilt.
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