Einziehung einer Teilfläche der Straße „Am Dornbusch“
20251902 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.09.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Am Dornbusch · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung der Stadt Bochum legt eine Vorlage zur Einziehung einer Teilfläche der Straße „Am Dornbusch“ vor. Betroffen ist ein Bereich von etwa 45 Quadratmetern. Im Rahmen der Umlegungsregelung „Am Dornbusch (Stichstraße) – VU 936“, die der Umlegungsausschuss am 3. Juni 2025 beschlossen hat, soll diese Fläche den Eigentümern der Anschriften Am Dornbusch 1, 3 und 5 sowie der Velsstraße 42 bis 52 oder einem privaten Flurstück zugeteilt werden.
Diese Maßnahme ist Bestandteil der Planung zur Neugestaltung des Wohnquartiers „Am Dornbusch/Velsstraße“, die eine Anpassung der öffentlichen Verkehrsflächen umfasst. Da die betreffende Fläche derzeit als öffentliches Straßenland gewidmet ist, ist eine Einziehung nach dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlich, um die Veräußerung der Fläche zu ermöglichen. Die Vorlage führt aus, dass die Teilfläche für die Verkehrsführung sowie für Wendemöglichkeiten nicht mehr benötigt wird und somit keine Nachteile für die Öffentlichkeit entstehen. Die Rechtskraft der Einziehung ist an den Abschluss des Einziehungsverfahrens für die der beteiligten Wohnungsgesellschaft zuzuteilende Grundstücksfläche gebunden.
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