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Beschlussvorlage der Verwaltung

Einziehung einer Teilfläche der Straße „Am Dornbusch“

20251902 25.09.2025 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum legt eine Vorlage zur Einziehung einer Teilfläche der Straße „Am Dornbusch“ vor. Betroffen ist ein Bereich von etwa 45 Quadratmetern. Im Rahmen der Umlegungsregelung „Am Dornbusch (Stichstraße) – VU 936“, die der Umlegungsausschuss am 3. Juni 2025 beschlossen hat, soll diese Fläche den Eigentümern der Anschriften Am Dornbusch 1, 3 und 5 sowie der Velsstraße 42 bis 52 oder einem privaten Flurstück zugeteilt werden.

Diese Maßnahme ist Bestandteil der Planung zur Neugestaltung des Wohnquartiers „Am Dornbusch/Velsstraße“, die eine Anpassung der öffentlichen Verkehrsflächen umfasst. Da die betreffende Fläche derzeit als öffentliches Straßenland gewidmet ist, ist eine Einziehung nach dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlich, um die Veräußerung der Fläche zu ermöglichen. Die Vorlage führt aus, dass die Teilfläche für die Verkehrsführung sowie für Wendemöglichkeiten nicht mehr benötigt wird und somit keine Nachteile für die Öffentlichkeit entstehen. Die Rechtskraft der Einziehung ist an den Abschluss des Einziehungsverfahrens für die der beteiligten Wohnungsgesellschaft zuzuteilende Grundstücksfläche gebunden.

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Dokumente

Ort

📍 Am Dornbusch · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Am Dornbusch.

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