Widmung eines Teilbereichs der Straße „Kohlleppelsweg“
20251877 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.09.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Kohlleppelsweg · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20\251877 einen Beschluss zur Widmung eines Teilbereichs der Straße „Kohlleppelsweg“ vorbereitet. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Ziel des Antrags ist es, den betreffenden Abschnitt der Straße als Gemeindestraße rechtlich zu festigen.
Der betroffene Bereich liegt in der Gemarkung Harpen (Flur 3) und umfasst verschiedene Flurstücke. Laut Begründung dient dieser Teil der Erschließung der Anwohner und soll daher öffentlich werden. Während der restliche Teil des Kohlleppelsweges bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll durch die Widmung die rechtliche Grundlage für den neuen Abschnitt geschaffen werden. Die Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 23. September 2025 erwartet. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.
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