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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung eines Teilbereiches der „Raiffeisenstraße“ sowie des Verbindungsweges zur „Cruismannstraße“

20251863 25.09.2025 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251863 einen Beschlussvorschlag zur Widmung von Teilbereichen der Raiffeisenstraße sowie eines Verbindungsweges zur Cruismannstraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für diese Vorlage federführend. Der Antrag sieht vor, einen Teilbereich der Raiffeisenstraße als Gemeindestraße sowie den Verbindungsweg zur Cruismannstraße als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf einen Fuß- und Radweg zu widmen.

Die betroffenen Flächen liegen im Bereich Riemke (Flur 7, Flurstück 386 sowie Flur 9, Flurstücke 152 und 327 teilweise). Laut Begründung der Vorlage dienen diese Bereiche der Erschließung der Anwohner und sollen daher öffentlich werden. Während der restliche Teil der Raiffeisenstraße bereits als öffentliche Straße eingestuft ist, soll durch die Widmung die Nutzung der neuen Abschnitte formalisiert werden. Die Eigentümerin der Flächen ist die Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 25. September 2025 erwartet.

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Dokumente

Ort

📍 Raiffeisenstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Raiffeisenstraße.

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