Widmung der Wegeverbindung „Finefraustraße“
✦ Zusammenfassung
Erschließung für Anwohner
Die Wegeverbindung „Finefraustraße" in der Gemarkung Hordel (Flur 5, Flurstück 887) dient der Erschließung der Anwohner und soll daher als öffentlicher Weg gewidmet werden. Das Tiefbauamt hat entsprechend eine Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorbereitet.
Rechtliche Grundlage
Die geplante Widmung erfolgt nach den Vorschriften des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 37 GO NRW. Die Wegeverbindung soll als Gemeindestraße mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg" ausgewiesen werden.
Eigentumsverhältnisse geklärt
Die zu widmende Fläche ist bereits im Eigentum der Stadt. Die betroffene Fläche wird in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt. Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekten macht die Vorlage nicht.
Dokumente
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Ort
📍 Finefraustraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Finefraustraße.
Beratungsfolge
- 05.03.2026Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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