Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur 3. Änderung des LEP NRW
✦ Zusammenfassung
Flexibilisierung mit problematischen Nebenwirkungen
Die Landesregierung NRW hat am 14. März 2025 die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Ziel: eine Balance zwischen wirtschaftlichem Fortschritt, Ressourcenschonung und Klimaschutz schaffen. Gleichzeitig greift die Änderung Regelungen der 1. Änderung auf, die das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zuvor als unzureichend begründet für unwirksam erklärt hatte.
Hauptkritikpunkte der Stellungnahme
Die Planungsgemeinschaft, die über den Gemeinsamen Flächennutzungsplan verbundenen Städte der Region, äußert in mehreren Punkten deutliche Bedenken:
Siedlungserweiterungen ohne Regionalplanung: Besonders kritisch sieht die Planungsgemeinschaft die geplante Ausnahmeregelung zu Ziel 2-3, wonach Siedlungserweiterungen von bis zu 5 Hektar oder in Einzelfällen sogar bis zu 10 Hektar über die Grenzen der in Regionalplänen festgelegten Siedlungsbereiche hinaus möglich werden sollen. Diese würden sich damit der regionalplanerischen Steuerung entziehen.
Ortsentwicklung über Eigenbedarf hinaus: Problematisch ist auch die neue Möglichkeit in Ziel 2-4, nicht in Regionalplänen festgelegte Ortsteile über den Eigenbedarf hinaus entwickeln zu können. Dies würde Suburbanisierung und Zersiedelung vorantreiben.
Brachflächen und Flächenverbrauch
Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Nichtanrechnung von Brachflächen auf den Siedlungsflächenbedarf. Die Planungsgemeinschaft befürchtet, dass dies in Konkurrenz zur Brachflächenentwicklung den Siedlungsdruck auf den Freiraum massiv erhöhen würde.
Besonders das sogenannte "Flex-Modell" stößt auf Widerstand: Es soll ermöglichen, bis zum Dreifachen des ermittelten Bedarfs als Siedlungsbereiche festzulegen. Die Planungsgemeinschaft regt stattdessen an, vor dem Hintergrund des Ziels einer Netto-Null-Versiegelung bis 2050 verbleibende Restkontingente für den Flächenverbrauch zu definieren.
Naturschutz und weitere Anregungen
Die Stellungnahme fordert außerdem die Beibehaltung einer qualifizierten Alternativenprüfung bei der ausnahmsweisen Inanspruchnahme von Bereichen zum Schutz der Natur oder Waldbereichen.
Positiv bewertet werden hingegen die vorgesehenen Klarstellungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass die Kommunen bei der Erarbeitung kommunaler Konzepte für Freiflächen-Solaranlagen zunehmend an ihre finanziellen und personellen Grenzen stoßen.
Zeitplan und Verfahren
Die gemeinsame Stellungnahme wurde fristgemäß am 30. Juni 2025 an die Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesregierung strebt an, das Verfahren bis zum Ende der Legislaturperiode abzuschließen. Am 22. Januar 2026 wird der Ausschuss für Planung und Grundstücke über die Stellungnahme informiert.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.01.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Aus derselben Sitzung
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