Informationen zur Ersatzgeldverwendung
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Informationen zur Verwendung von Ersatzgeldern vorgelegt. Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20251790 erläutert die Ausgaben für Ausgleichsmaßnahmen im Jahr 2024 sowie die geplanten Maßnahmen für das Jahr 2025.
Die Berichterstattung erfolgt auf Grundlage von § 31 Absatz 4 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG). In diesem Zusammenhang werden die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in tabellarischen Übersichten dargelegt. Für das Jahr 2024 wurden für diese Maßnahmen knapp 100.000 Euro verausgabt. Die Planung für das Jahr 2025 sieht nach aktuellem Sachstand Ausgaben in Höhe von rund 140.000 Euro vor. Die Vorlage umfasst detaillierte Aufstellungen zur Ersatzgeldverwendung des vergangenen Jahres sowie zur beabsichtigten Verwendung im Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umwelt- und Grünflächenamt
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- Temporäre Stellplätze im Landschaftsschutzgebiet Nr. 3 für die Dauer eines Reitturniers Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (28. Sitzung), 02.09.2025
- Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffield Ring – Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (28. Sitzung), 02.09.2025
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