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Anregung gemäß § 24 GO NRW hier: Querungshilfe auf der Bergener Straße

20251613 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.09.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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📍 Bergener Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20251613 auf eine Anregung gemäß § 24 GO NRW bezüglich der Bergener Straße reagiert. Der Antrag sieht die Anordnung von Haltverbotsschildern oder Bodenmarkierungen im Abschnitt zwischen der dortigen Querungshilfe und der Einmündung zur Sauerlandstraße vor.

Dem Antrag wird laut dem Tiefbauamt nur teilweise gefolgt. Die Verwaltung führt aus, dass zusätzliche Verkehrszeichen im Bereich der Müllcontainer nicht erforderlich seien, da das Parken auf den Bordsteinabsenkungen bereits nach der Straßenverkehrsordnung unzulässig ist. Eine vollständige Beschilderung oder Markierung über die gesamte Distanz von etwa 35 Metern wird als unverhältnismäßig eingestuft.

Stattdessen wird die Einrichtung einer Sperrfläche nach Zeichen 298 StVO vorgeschlagen. Diese Maßnahme soll den Bereich zwischen der Querungshilfe und der dort befindlichen Laterne auf einer Länge von etwa 15 Metern umfassen. Durch diese Markierung soll das Parken in diesem Teilabschnitt unterbunden und der fließende Verkehr aus Richtung Herne sicher an der baulmäßigen Engstelle vorbeigeführt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 149 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
18.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag